Neue Regelung für Besuche im Theodor-Fliedner-Heim

Sehr geehrter Besucherinnen und Besucher,

mit Ablauf des 28. Februar 2022 wird als letzte Maßnahme zur Bekämpfung der Coronapandemie bis einschließlich 7. April 2023 die Maskenpflicht (FFP2- Maske oder vergleichbare) für Besucherinnen und Besucher unserer Einrichtung nach § 28 b Absatz 1 Ziffer 3 Infektionsschutzgesetz aufrechterhalten. Alle anderen Maßnahmen entfallen bereits zum 28. Februar 2023.

Sind Fragen offen geblieben?
Gerne helfen wir Ihnen mit weiteren Informationen.
Am liebsten in einem persönlichen Gespräch.

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